BK9-25-612
Beschlusskammer 9
Festlegung
Veröffentlichung des Beschlusses hinsichtlich der Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 06.05.2026 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 09/2026 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
Anlagen
Festlegung (pdf / 411 KB)
Decision englisch (pdf / 432 KB)
BK9-25/612
Stand: 06.05.2026