BK9-25-614-1 bis BK9-25-614-4 Beschlusskammer 9
Beschluss
Die Beschlusskammer hat das Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 1, S.4 Nr. 1 a), b), d) und f) EnWG und § 21a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 1 bis 4, 6, und 9 bis 12 EnWG zur Festlegung der Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegungen RAMEN Gas, Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas und GasNEF abgeschlossen.
Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 09.02.2026 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt Nr. 04/2026 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.
Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.
BK9-25/614-1 bis BK9-25/614-4
Stand: 02.03.2026