BK9-25-616 Beschlusskammer 9

Festlegung

Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren hat das Festlegungsverfahren nach Art. 18 Abs. 5 GasVO zur Nichtwendung von Preisnachlässen für erneuerbares und kohlenstoffarmes Gas an Grenzübergangspunkten und an Speicherpunkten abgeschlossen.

Diese Veröffentlichung des nachstehenden, am 10.10.2025 gefassten Beschlusses im Internet und im Amtsblatt 20/2025 der Bundesnetzagentur ersetzt die Zustellung des Beschlusses an die betroffenen Unternehmen gemäß § 73 Abs. 1a EnWG.

Die Entscheidung gilt gemäß § 73 Abs. 1a Satz 3 EnWG mit dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind.

BK9-25-616 Beschluss

BK9-25/616

Stand: 13.10.2025

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