BK9-25-617 Beschlusskammer 9

Festlegung

Einleitung des Verfahrens zur Festlegung der Modalitäten zur Veröffentlichung von Informationen nach Art. 19 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1789 (GasVO)

Die Beschlusskammer 9 hat am 24.11.2025 das Festlegungsverfahren eingeleitet und die Konsultation des Festlegungsentwurfs eröffnet. Die Konsultationsfrist endet am 04.12.2025.

Grundlage dieses Verfahrens sind § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. Art. 19 Abs.1 Verordnung (EU) 2024/1789 (GasVO).

Art. 19 Abs. 1 GasVO sieht vor, dass die bei der Bestimmung der zulässigen Erlöse oder der Zielerlöse von Fernleitungsnetzbetreibern genutzten Methoden, Parameter und Werte zu veröffentlichen sind. Die Beschlusskammer macht im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens von der Möglichkeit Gebrauch, diese Veröffentlichungspflicht auf die Fernleitungsnetzbetreiber zu übertragen.

Die Adressaten sind alle im deutschen Marktgebiet tätigen Fernleitungsnetzbetreiber i.S.d. § 3 Nr. 5 EnWG.

Hiermit erhalten die Adressaten und alle anderen Marktteilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 04.12.2025 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation Veröffentlichungspflicht Art. 19 Abs. 1 GasVO“ an konsultation.bk9@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden ggf. auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.

Anlage
Festlegungsentwurf BK9-25-617 (pdf / 135 KB)

BK9-25/617

Entscheidung

Stand: 24.11.2025

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