BK9-25-619-1 bis BK9-25-619-5 Beschlusskammer 9

Verfahrenseinleitung

Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Anwendung der Kleinstnetzbetreiberregelung nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas (BK9-25/619-1 bis BK9-25/619-5)

Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21a Abs. 3 S. 3 Nr. 10 EnWG zur Anwendung der Kleinstnetzbetreiberregelung nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas (GBK-25-01-2#1) eingeleitet. Nach Tenorziffer 16.7 RAMEN Gas können Kleinstnetzbetreiber wählen, von der Anwendung der Anreizregulierung nach Ziffer 2.1 der Festlegung RAMEN Gas und den Vorgaben von Tenorziffer 2.4 der Festlegung RAMEN Gas ausgenommen zu werden, sofern die zuständige Regulierungsbehörde die Kleinstnetzbetreiberregelung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich für anwendbar erklärt.

Das Verfahren wird unter den Geschäftszeichen BK9-25/619-1 bis BK9-25/619-5 geführt.

BK9-25/619-1 bis BK9-25/619-5

Konsultation

Stand: 15.12.2025

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