BK9-25-8001-8011-NÜ21
Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen
In dem Verwaltungsverfahren wegen Abänderung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Open Grid Europe GmbH (abgebender Netzbetreiber) und gegenüber der bayernets GmbH (aufnehmender Netzbetreiber) am 10.11.2025 einen Beschluss gefasst:
BK9-25-8001-8011-NÜ21
Stand: 02.12.2025