BK9-25-8002-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der GASCADE Gastransport GmbH am 22.04.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-25-8002-K

Stand: 12.08.2025

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