BK9-25-8012-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Avacon Netz GmbH am 14.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25-8012-K
Stand: 24.07.2026