BK9-25-8024V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH am 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-25-8024V-K

Stand: 04.08.2026

Mastodon