BK9-25-8106V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Energieversorgung Limburg GmbH am 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.

BK9-25/8106V-K

Stand: 01.10.2026

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