BK9-25-8236V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Städtische Betriebswerke Luckenwalde GmbH am 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25/8236V-K
Stand: 03.08.2026