BK9-25-8248V-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH am 16.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25-8248V-K
Stand: 23.07.2026