BK9-25-8267-K Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages

In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur, gegenüber der Regionetz GmbH, am 16.07.2026, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-25-8267-K

Stand: 05.10.2026

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