BK9-25-8275V-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlag
In dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur gegenüber der SWL Übertragungsnetzgesellschaft mbH am 14.07.2026 einen Beschluss gefasst.
BK9-25/8275V-K
Stand: 11.09.2026