BK9-26-621 Beschlusskammer 9
Einleitung eines Verfahrens und Konsultation eines Beschlusses hinsichtlich der Festlegung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die fünfte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung
Die Beschlusskammer 9 hat am 14.08.2026 das Festlegungsverfahren eingeleitet und die Konsultation des Festlegungsentwurfs eröffnet. Die Konsultationsfrist endet am 14.09.2026.
Grundlage dieses Verfahrens sind § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 1 a) EnWG in Verbindung mit der Festlegung von Methoden für die Ermittlung eines pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes (GBK-25-02-3#1) vom 08.12.2025.
Das Festlegungsverfahren betrifft die Bestimmung der WACC-Rate der Gasnetzbetreiber für die fünfte Regulierungsperiode.
Hiermit erhalten die Adressaten und alle anderen Marktteilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.09.2026 (Eingang BNetzA). Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation WACC 5. RP“ an Konsultation.BK9@BNetzA.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden ggf. auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher sind die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen (z.B. Kontaktdaten, Unterschriften) enthält. Sollte Ihre Stellungnahme personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so ist zusätzlich eine für die Veröffentlichung geeignete „geschwärzte“ Fassung vorzulegen. Wird keine „geschwärzte“ Fassung vorgelegt, so kann die Beschlusskammer im Rahmen der Vorgaben des § 71 S. 3 EnWG von der Zustimmung zur Einsicht durch Dritte ausgehen.
Anlagen
Festlegungsentwurf BK9-26-621 (pdf / 618 KB)
Gutachten (pdf / 2 MB)
FAQ WACC (pdf / 84 KB)
BK9-26-621
Stand: 14.08.2026