BK9-06-306
Beschlusskammer 9
Netzentgelte Gas
Tenor der Entscheidung der BNetzA vom 12.07.2007 für die Landesregulierungsbehörde Schleswig-Holstein auf Grund des Antrages der Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
- Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang werden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Die Genehmigung wird mit Zustellung des Beschlusses wirksam.
- Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur unverzüglich - im Falle vorgelagerter kostenorientiert-regulierter Netzbetreiber unverzüglich nach Vorliegen von deren erstmalig genehmigten Entgelten - die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter Kosten und/ oder gewälzter Entgelte anzuzeigen und die Berechnung der Kosten-/Entgeltwälzung darzulegen.
- Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthaltenden Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
-BK9-06-306-
Stand: 06.08.2007