BK9-07-173 Beschlusskammer 9
Netzentgelte Gas

Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulierungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund des Antrages der VBK Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH

Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:

  1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang werden gemäß der Anlage 1 des Beschlusses
    BK9-06-306 vom 12.07.2007 genehmigt.
  2. Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 befristet.
  3. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
  4. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entsprechend anzupassen.

-BK9-07-173-

Stand: 25.06.2015

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