BK9-07-173
Beschlusskammer 9
Netzentgelte Gas
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulierungsbehörde Schleswig-Holstein vom 17.09.2007 auf Grund des Antrages der VBK Versorgungsbetriebe Kronshagen GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
- Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang werden gemäß der Anlage 1 des Beschlusses
BK9-06-306 vom 12.07.2007 genehmigt.
- Die Genehmigung ist vom 01.04.2008 bis zum 31.12.2008 befristet.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die Gesamtentgelte, die die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthalten, unverzüglich entsprechend anzupassen.
-BK9-07-173-
Stand: 25.06.2015