BK9-07-209
Beschlusskammer 9
Netzentgelte Gas
§23a EnWG
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulierungsbehörde Thüringen vom 26.06.2008 auf Grund des Antrages der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH
Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:
- Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang werden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
- Die Genehmigung wird am 01.05.2008 wirksam.
- Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.
- Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.
- Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte, die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzulegen.
- Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthaltenden Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.
-BK9-07-209-
BK9-07-209_Anlage1 (pdf / 222 KB)
Stand: 26.06.2015