BK9-07-209 Beschlusskammer 9
Netzentgelte Gas

§23a EnWG
Tenor der Entscheidung der BNetzA für die Landesregulierungsbehörde Thüringen vom 26.06.2008 auf Grund des Antrages der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH

Die Beschlusskammer 9 hat beschlossen:

  1. Die Entgelte der Antragstellerin für den Gasnetzzugang werden gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses genehmigt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  2. Die Genehmigung wird am 01.05.2008 wirksam.

  3. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2008.

  4. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs.

  5. Der Antragstellerin wird aufgegeben, der Bundesnetzagentur unverzüglich die für ihr Netz geltenden Ausspeiseentgelte inklusive gewälzter Kosten und/oder gewälzter Entgelte sowie nachfolgend jede Erhöhung der Ausspeiseentgelte, die auf einer Erhöhung der gewälzten Kosten und/oder gewälzten Entgelte beruht, anzuzeigen. Hierbei ist die Berechnung der Kosten- und/oder Entgeltwälzung darzulegen.

  6. Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungszeitraum seine Netzentgelte senkt, sind die nach dem Tenor zu 5. anzuzeigenden, die gewälzten Kosten und/ oder gewälzten Entgelte vorgelagerter Netzbetreiber enthaltenden Entgelte unverzüglich entsprechend anzupassen.

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BK9-07-209_Anlage1 (pdf / 222 KB)

Stand: 26.06.2015

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