GBK-24-01-3#3 Festlegungsverfahren RAMEN
Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitäts- und Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN) [GBK-24-01-3#3]
Modellansatz des VKU für einen Betriebskosten-Aufschlag
Der VKU hat der Bundesnetzagentur am 16. Juli 2024 einen Modellansatz für einen Betriebskosten-Aufschlag anhand der SFA-Koeffizienten des Effizienzvergleichs (pdf / 433 KB) vorgestellt. Diese Vorstellung erfolgte im Nachgang zum öffentlichen Expertenaustausch vom 27. und 28.05.2024, in der der VKU auf die noch laufenden Überlegungen hingewiesen hatte.
Die Bundesnetzagentur hat den vorgelegten Modellansatz intern geprüft und er ist grundsätzlich Teil des Regulierungskonzepts für die fünfte Regulierungsperiode Strom ab 2029. Darüber hinaus prüft die Bundesnetzagentur die Notwendigkeit einer vorzeitigen Einführung eines Betriebskostenaufschlags Strom in der laufenden, vierten Regulierungsperiode anhand der Gesamtkosten- und Erlössituation der Verteilernetzbetreiber in den Jahren seit dem letzten Basisjahr 2021.
Hierzu hat die Große Beschlusskammer die Beschlusskammer 8 mit einer Datenerhebung zur Erlös- und Kostenentwicklung des Jahres 2024 beauftragt.
GBK-24-01-3#3
Stand: 07.05.2024