GBK-24-02-1#3
GBK-24-02-2#3
Methodenfestlegungen StromNEF / GasNEF
Festlegung der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitäts- bzw. Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (StromNEF, Geschäftszeichen GBK-24-02-1#3 und GasNEF, Geschäftszeichen GBK-24-02-2#3)
Konsultation und Stellungnahmen
Konsultation
Mit einem Eckpunktepapier StromNEF / GasNEF konkretisierte und erweiterte die Große Beschlusskammer Energie im Juli 2024 die Überlegungen aus dem Eckpunktepapier „NEST“ in Bezug auf die künftige Ausgestaltung der Ermittlung des Ausgangsniveaus, einerseits für eine künftige Anreizregulierung (5. Regulierungsperiode) ab dem Jahr 2028 (Gas) und 2029 (Strom), andererseits für in Ausnahmefällen verbleibende Entgeltgenehmigungen nach § 23a EnWG ab Außerkrafttreten der GasNEV und StromNEV.
Das Eckpunktepapier war als Zwischenfazit der Großen Beschlusskammer Energie nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn der Festlegungsverfahren zu verstehen. Es spiegelte dabei den aktuellen Meinungsstand in der Großen Beschlusskammer wider, auch um den weiteren Verfahrensverlauf inhaltlich zu strukturieren. Dabei hat die Große Beschlusskammer neben den Stellungnahmen zum Eckpunktepapier „NEST“ auch die Diskussionen und Erkenntnisse aus den öffentlichen Expertenanhörungen vom 27./28. Mai und 8. Juli 2024 gewürdigt.
Es wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nähere Informationen zur Transparenz
Stellungnahmen
Die folgenden Unternehmen/Privatpersonen haben eine Stellungnahme abgegeben:
GBK-24-02-1#3
GBK-24-02-2#3
Stand: 19.02.2025