GBK-24-02-1#3
GBK-24-02-2#3 Festlegungen StromNEF und GasNEF

Festlegungsverfahren der Großen Beschlusskammer Energie zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (StromNEF) [GBK-24-02-1#3] sowie zu der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber sowie Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF) [GBK-24-02-2#3]

Konsultation der Festlegungen

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Sachstand stellt die Große Beschlusskammer Energie die folgenden Festlegungsentwürfe zur Konsultation:

Festlegungsentwurf StromNEF
Festlegungsentwurf GasNEF

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Sachstandspapier vom 16.01.2025 wurden zur besseren Nachvollziehbarkeit im Tenor gelb hervorgehoben. Die Konsultation bietet Ihnen die Gelegenheit, im Lichte des Gesamtregelwerkes neue Argumente in die Erörterung einzubringen oder der Großen Beschlusskammer Energie Hinweise zu geben, wo bekannte Argumente aus den vorliegenden Stellungnahmen aus Ihrer Sicht nicht hinreichend gewürdigt wurden.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

30.07.2025 (Eingang)

gegeben.

Für die Stellungnahme zur StromNEF und GasNEF verwenden Interessierte bitte das folgende Formblatt. Innerhalb des Formblattes ist eine Auswahl möglich, ob sich der jeweilige Teil der Stellungnahme nur auf StromNEF, nur auf GasNEF oder beide Festlegungsentwürfe bezieht. Es wird darum gebeten, nur ein gemeinsames Formblatt für beide Verfahren zu übersenden.

Formblatt Stellungnahmen Festlegungsentwürfe StromNEF/GasNEF
Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK

Stellungnahmen sind per Email mit dem Betreff „StromNEF/GasNEF, GBK-24-02-1#3 und GBK-24-02-2#3“ an die Emailadresse gbk@bnetza.de zu senden.

Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung ihrer Institution.

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.

Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.

Nähere Informationen zur Transparenz finden Sie hier.

GBK-24-02-1#3
GBK-24-02-2#3

Stand: 18.06.2025

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