GBK-24-02-1#4 Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung

Konsultation

Konsultation des Festlegungsentwurfs

Im Rahmen des Verfahrens zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen stellt die Bundesnetzagentur einen

Festlegungsentwurf
Draft decision

zur Konsultation.

Bei den zur Verfügung gestellten Übersetzungen handelt es sich um eine reine Serviceleistung durch die Bundesnetzagentur.

Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober 2024 gemäß § 29 Absatz 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 EnWG das Verfahren mit dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4 eröffnet.

Ebenfalls am 14. Oktober 2024 hat die Große Beschlusskammer Energie ein Eckpunktepapier zur schrittweisen Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung für Strom- und Gasverteilernetzbetreiber als Zwischenfazit nach der Diskussion des Eckpunktepapiers „NEST“ und zu Beginn des Festlegungsverfahrens veröffentlicht und zur Diskussion gestellt.

Am 17. März 2025 hat die Große Beschlusskammer Energie die erste Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5) beschlossen und die Datenerhebung im Frühjahr 2025 durchgeführt.

Nach der Durchführung zahlreicher Expertenaustausche und der Veröffentlichung eines begleitenden Gutachtens und dessen Einordnung durch die Große Beschlusskammer Energie, wird nun der Entwurf der Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen zur Konsultation gestellt.

Es wird die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Festlegungsentwurf bis zum

06.02.2026 (Eingang)
gegeben.

Stellungnahmen sind per E-Mail mit dem Betreff „Qualitätsregulierung; GBK-24-02-1#4“ an die Adresse gbk@bnetza.de zu senden.

Bitte benutzen Sie zur Einreichung der Stellungnahmen folgendes Excel-Formular:

Formblatt (xlsx / 46 KB)

In dem Formular tragen Sie bitte auf dem ersten Tabellenblatt Informationen zu Ihnen und Ihrer Institution ein. Das Formular erlaubt Ihnen, sich mit Ihrer Stellungnahme auf dem zweiten Tabellenblatt direkt auf einzelne Tenorziffern und entsprechende Abschnitte der Begründung des Festlegungsentwurfs zu beziehen.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Wir bitten Sie daher bereits im Vorfeld um die Abgabe einer gesonderten, veröffentlichungsfähigen Fassung der Stellungnahme – bereinigt um etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten. Nähere Informationen zur Transparenz

Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.

Veröffentlichung der Daten und Auswertungen zur Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung

Nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 5 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kann die Bundesnetzagentur Vorgaben zur Ermittlung und zur näheren Ausgestaltung von Qualitätsvorgaben treffen. In diesem Rahmen arbeitet die Bundesnetzagentur an der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, in der neben der Netzzuverlässigkeit auch die Netzleistungsfähigkeit in Form der Energiewendekompetenz und ggf. einer Netzservicequalität berücksichtigt werden soll. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann die Bundesnetzagentur nach § 21a Absatz 3 Satz 3 Nummer 11 EnWG auch Regelungen zur Erhebung der für die Durchführung einer Anreizregulierung erforderlichen Daten einschließlich Umfang, Zeitpunkt und Form, insbesondere zu den zulässigen Datenträgern und Übertragungswegen beschließen.

Im Frühjahr 2025 hat die Bundesnetzagentur einen Datenerhebungsbeschluss (GBK-24-02-1#5) erlassen. Erfasst wurden dabei unter anderem:

  • die Netzstruktur,
  • die an das Netz angeschlossenen Leistungen, differenziert nach Erzeugungs‑ Verbrauchstechnologie,
  • Anschlussbegehren sowie die Realisierung von Netzschlüssen für EE‑Erzeugungsanlagen, Verbrauchseinrichtungen und Speicher (Energiewendetechnologien),
  • Aspekte der Digitalisierung und der Netzservicequalität

Im Anschluss wurden die erhobenen Daten gemeinsam mit den betroffenen Netzbetreibern plausibilisiert, um belastbare Datenreihen zu erzeugen. Auf dieser Basis konnten folgende Ergebnisse erzielt werden:

  1. Entwicklung von Methoden – Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Beratung wurden die Methoden zur unternehmensspezifischen Energiewendekompetenz und Digitalisierung konzipiert.
  2. Bestimmung individueller Kennzahlen – Für jedes Netz wurden Kennzahlenwerte zur Energiewendekompetenz (Umsetzungsquoten und Anschlussdauern) ermittelt.
  3. Ermittlung von Digitalisierungsindizes – Sowohl netzspezifische Digitalisierungsindizes als auch ein aggregierter Digitalisierungsindex für sämtliche Elektrizitätsverteilernetze wurden berechnet.

Aus Gründen der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit erfolgt die Veröffentlichung der erhobenen und geprüften Daten gemäß dem Entwurf zur Festlegung zur methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (GBK-24-02-1#4). Die gesetzliche Grundlage für diese Veröffentlichung ergibt sich aus § 23b Absatz 1 EnWG, der eine umfassende Veröffentlichungspflicht der in Absatz 1 numerisch aufgelisteten Daten der Netzbetreiber enthält. § 23b Satz 1 Nummer 10 EnWG verpflichtet die Regulierungsbehörde dazu, die erhobenen und geprüften Daten zur Versorgungsqualität sowie die darauf ermittelten Kennzahlen, die ermittelten Kennzahlenvorgaben und die Abweichungen der Netzbetreiber von diesen Kennzahlenvorgaben, wie auch die darauf resultierenden Zu- oder Abschläge auf die Erlösobergrenzen auf ihrer Internetseite, einschließlich etwaiger darin enthaltener Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, unternehmensbezogen in nicht anonymisierter, frei zugänglicher Form, zu veröffentlichen.

Erläuterung

Erfasst sind die Daten der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber, die sowohl in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur als auch in den der jeweiligen Landesregulierungsbehörden fallen.

Der Datenstand vom 14.07.2025 wurde durch ein Gutachterkonsortium für das von der Bundesnetzagentur beauftrage Gutachten genutzt. Die Daten wurden seitdem sowohl durch die Bundesnetzagentur weiter plausibilisiert als auch durch die Netzbetreiber weiter angepasst. Dieser so aktualisierte Datenstand ist die Grundlage der aktuellen Veröffentlichung.

Als einen weiteren Schritt der Plausibilisierung und für die Finalisierung des Datensatzes veröffentlicht die Bundesnetzagentur den aktuellen Datenstand. Die Elektrizitätsverteilernetzbetreiber erhalten so die Möglichkeit, die Datenqualität aller Daten letztmalig zu überprüfen. Etwaige Anmerkungen zu Auffälligkeiten der veröffentlichten Daten können der Bundesnetzagentur bis zum 28.02.2026 unter der folgenden E-Mail-Adresse gbk@bnetza.de und dem Betreff „Rückmeldung Datenveröffentlichung Qualitätsregulierung GBK-24-02-1#5“ mitgeteilt werden.

Die Datenveröffentlichung zur Netzzuverlässigkeit bei den Elektrizitätsverteilernetzbetreibern zur Ermittlung des Qualitätselementes gemäß Beschluss BK8-23-0001-A finden Sie unter dem Link.

GBK-24-02-1#4

Stand: 19.12.2025

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