GBK-24-02-3#5
Methodenfestlegung Effizienzvergleich
Gutachten
Um die Besonderheiten des Gasbereichs angemessen berücksichtigen zu können, hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten vergeben. Es ist erkennbar, dass es zeitlich und räumlich zu höchst unterschiedlichen Entwicklungen und somit zu äußerst unterschiedlichen Bedarfen und Nutzungen der Gasnetze kommen wird. Vor diesem Hintergrund soll das Gutachten Empfehlungen zur zukünftigen Anwendbarkeit und Ausgestaltung eines Effizienzvergleichs der Gasverteilernetzbetreiber aussprechen.
Die Auftragnehmerin soll eine fundierte Einschätzung erarbeiten, ob der Effizienzvergleich der Gasverteilernetzbetreiber in seiner derzeit bestehenden rechtlichen und faktischen Ausgestaltung, wie er für die Effizienzwertermittlung der vierten Regulierungsperiode (2023 – 2027) zur Anwendung gekommen ist, in Aussicht der anstehenden, unterschiedlich verlaufenden Transformationsprozesse zukünftig weiterhin anwendbar ist. Dabei sind auch die im letzten Effizienzvergleich (für die vierte Regulierungsperiode) ermittelten Kostentreiber auf ihre weiterhin gegebene Belastbarkeit zu prüfen. Es soll zwischen einem kurz- bzw. mittelfristigen Zeithorizont und einem langfristigen Zeithorizont unterschieden werden.
Das Gutachten wurde zwischenzeitlich vorgelegt. Es befasst sich mit allen wesentlichen Aspekten der komplexen Fragestellung, ohne der Bundesnetzagentur in ihren Entscheidungen insbesondere im Rahmen der Methodenfestlegung zum Effizienzvergleich (Konsultationsstart in der ersten Julihälfte d. J.) vorzugreifen. Fest steht aber bereits jetzt, dass – so das Ergebnis der Anwendung eines vom Gutachter entwickelten dreistufigen Prüfrasters - ein Effizienzvergleich für Verteilernetzbetreiber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für die fünfte Regulierungsperiode durchführbar ist. Weiterhin ist absehbar, dass die Netzbetreiber ohne Konzessionsgebiet aufgrund ihrer speziellen Versorgungsaufgabe zumindest für die fünfte Regulierungsperiode gegenüber den übrigen Verteilernetzbetreibern die einzige objektiv abgrenzbare Gruppe bleiben werden. Darüber hinaus ist aber bereits für die fünfte Regulierungsperiode zu überlegen, wie mit Sondereffekten insbesondere durch die Festlegung KANU 2.0 umzugehen ist. Zum weiteren Vorgehen in der fünften Regulierungsperiode und zur potentiellen Anpassung des Effizienzvergleichs für die mittel- und langfristige Zukunft werden Optionen aufgezeigt, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der durchzuführenden Abwägungsprozesse in ihre Überlegungen einbeziehen wird.
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GBK-24-02-3#5
Stand: 17.10.2024