GBK-25-01-1#2 Festlegung ÜNB
Einleitung eines Verfahrens und Veröffentlichung von Eckpunkten zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber
[GBK-25-01-1#2]
Verfahrenseinleitung
Die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit §§ 21, 21a EnWG am 05.03.2025 ein Verfahren zur Festlegung eines Regulierungsrahmens für Übertragungsnetzbetreiber eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#2 geführt.
Die Zuständigkeit der Großen Beschlusskammer ergibt sich aus § 59 Abs. 3 Satz 3 EnWG in Verbindung mit §§ 54 Abs. 3, 21, 21a EnWG.
Die Festlegung soll das Regulierungssystem für Übertragungsnetzbetreiber hinsichtlich der Kosten- und Erlösbestimmung in seinen wesentlichen Ausprägungen beschreiben und begründen. Zu den wesentlichen Ausprägungen gehören beispielsweise die Einführung einer jährlichen plankostenbasierten Cost-Plus-Regulierung mit zeitlich nachlaufendem Ist-Kosten-Abgleich, Vorgaben zur Kapitalverzinsung sowie zu Effizienz- und Beschleunigungsanreizen.
GBK-25-01-1#2
Stand: 10.03.2025