GBK-25-01-1#3 Festlegung AgNes

Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
[GBK-25-01-1#3]

Im Verfahren zur Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik hat die Große Beschlusskammer am 24.09.2025 ein Diskussionspapier zu den Entgelten für Industrie und Gewerbe zur Konsultation gestellt.

Im Juli 2024 hatte die Beschlusskammer 4 unter dem Aktenzeichen BK4-24-027 ein Verfahren zur Reform der Elektrizitätsnetzentgelte für Industrie und Gewerbe eingeleitet und ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Am 08.07.2025 hat die Große Beschlusskammer das Verfahren in das Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) integriert, weil das Verfahren zu den Industrienetzentgelten nun zeitlich stark mit der Rahmenfestlegung AgNes überlappt. Auch die notwendige inhaltliche Verzahnung wird verbessert, wenn der Themenkomplex der Industrienetzentgelte in AgNes integriert und synchronisiert wird.

Das nunmehr veröffentlichte Diskussionspapier führt den mit dem Eckpunktepapier aus dem vergangenen Jahr begonnenen Prozess fort. Es bettet dessen Erkenntnisse in den AgNes-Prozess ein und zeigt den Stand der Überlegungen der Bundesnetzagentur auf.

Die Bundesnetzagentur stellt nochmals verschiedene Möglichkeiten für die Ausgestaltung künftiger Sondernetzentgelte ergebnisoffen zur Diskussion. Die Diskussion wird am 30.09.2025 mit dem bereits angekündigten Branchenworkshop eingeläutet.

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme bis zum 21.10.2025 vorzugsweise per E-Mail an gbk@bnetza.de unter dem Betreff „GBK-25-01-1#3; Name Ihrer Institution“. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.

GBK-25-01-1#3

Stand: 24.09.2025

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