OPEX-Anpassung für Elektrizitätsverteilnetzbetreiber Sachstandspapier zur OPEX-Anpassung für Elektrizitätsverteilnetzbetreiber
Sachstandspapier OPEX-Anpassung für Elektrizitätsverteilnetzbetreiber
[abgetrenntes Verfahren, Geschäftszeichen noch zu vergeben]
Die Große Beschlusskammer Energie hat in der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber (RAMEN Strom) eine OPEX-Anpassung (Operational Expenditure, Betriebskosten) als Ergänzungs-Element der Anreizregulierung der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber der fünften Regulierungsperiode für alle Stromverteilernetzbetreiber angelegt. Die Grundelemente der OPEX-Anpassung sind bereits in Tenorziffer 3.2 der Festlegung RAMEN Strom fixiert.
Im Nachgang der Festlegung RAMEN Strom und nach enger Abstimmung mit den Landesregulierungsbehörden fasst ein Sachstandspapier die Intention und Wirkung zusammen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Festlegungs- oder Konsultationsdokument. Vielmehr wird hier für die betroffenen Wirtschaftskreise der Sachstand einer Regelung festgehalten, der erst 2028 sinnvoll in eine Festlegung überführt werden kann, wenn das Vergleichsmodell für den Effizienzvergleich Strom für die 5. Periode entwickelt wird.
Überblick OPEX-Anpassungsfaktor für Elektrizitätsverteilnetzbetreiber [Stand Juni 2025]
Ein Ergänzungs-Element in der Anreizregulierung der Elektrizitätsverteilernetzbetreiber im Regelverfahren der 5. Regulierungsperiode ist der OPEX-Anpassungsfaktor. Die Grundelemente dieses Modells sind im Festlegungsentwurf RAMEN Strom (Tenorziffer 3.2) angelegt. Details werden in einer eigenständigen Festlegung geregelt.
Gleichwohl soll das folgende Papier die Intention und Wirkung des OPEX-Anpassungsfaktors nochmals deutlich machen.
GBK-25-01-1#1
Stand: 16.04.2026