GBK-26-02-1#1 Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich

Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich [GBK-26-02-1#1]

Wie bereits in den Eckpunkten zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen – insbesondere zur Steigerung der Energiewendekompetenz (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4) im Oktober 2024 angekündigt, läuft der Gesamtprozess der Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung in mehreren Schritten ab.

Im ersten Schritt erfolgte die Festlegung der Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit, der Netzleistungsfähigkeit und der Netzservicequalität im Strombereich mit dem Geschäftszeichen GBK-24-02-1#5 vom 17. März 2025, welche insbesondere die Energiewendekompetenz, die Digitalisierung und die Netzservicequalität abbildete. Diese Festlegung ist bestandskräftig geworden. Auf der Grundlage der erhobenen Daten wurden Kennzahlen im Bereich der Netzleistungsfähigkeit, insbesondere in den Bereichen der Energiewendekompetenz und der Digitalisierung ermittelt. Diese sind derzeit im Rahmen des Festlegungsverfahrens zur künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (GBK-24-02-1#4) zur Konsultation gestellt. Die konsultierte Methodenfestlegung zur Qualitätsregulierung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link abrufbar: Bundesnetzagentur - Methodenfestlegung zum Qualitätselement.

Die vorliegende Festlegung dient nunmehr dazu, weiterhin Daten und einen geeigneten Datensatz zur Ermittlung weiterer geeigneter Kennzahlen und zur Bestimmung der Kennzahlenwerte zur Netzleistungsfähigkeit zu erheben sowie gegebenenfalls eine Methode zu entwickeln, mit welcher die berücksichtigten Kennzahlen mit finanziellen Anreizen belegt werden können. Aus diesem Grund bezieht sich die vorliegende Datenerhebungsfestlegung nur noch auf die Netzleistungsfähigkeit als ein Bestandteil der Versorgungsqualität.

Dagegen werden Daten zur Netzzuverlässigkeit in der vierten Regulierungsperiode, wie in den vergangenen Jahren, noch aufgrund der Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV (BK8-23/001-A) erhoben. Diese ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter folgendem Link: https://www.bundesnetzagentur.de/806526.

Konsultation

Am 02.01.2026 wurde der Festlegungsentwurf und der Datenerhebungsbogen für die Datenerhebung im Jahr 2026 zur Konsultation veröffentlicht.

Das aktuelle Festlegungsverfahren zur Datenerhebung dient dazu, weiterhin einen geeigneten Datensatz und Daten zur Ermittlung weiterer geeigneter Kennzahlen und zur Bestimmung der Kennzahlenwerte zur Netzleistungsfähigkeit zu erheben sowie gegebenenfalls eine Methode zu entwickeln, mit welcher die berücksichtigten Kennzahlen mit finanziellen Anreizen belegt werden können. Die Datenerhebung ist eng verknüpft mit dem Verfahren zur Festlegung der künftigen methodischen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung für die Betreiber von Elektrizitäts- und Gasverteilernetzen (Geschäftszeichen GBK-24-02-1#4, aktuell in der Konsultationsfassung). Die Inhalte des Erhebungsbogens sollen im Rahmen des jährlichen Monitorings der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts abgefragt werden.

Mit dem aktuellen Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung, der gegenüber der Datenerhebung im Frühjahr 2025 angepasst und vom Umfang her deutlich reduziert wurde, stellt die Große Beschlusskammer Energie die Datenbedarfe zur Diskussion.

Grafik_Konsultation

Die Große Beschlusskammer Energie weist im Hinblick auf den Abschnitt 3 des Erhebungsbogens „Angeschlossene Leistung nach Technologie“ darauf hin, dass in der vormaligen Datenerhebung im Frühjahr 2025 hinsichtlich der Verbrauchseinrichtungen und Speicher die „vereinbarte Anschlussleistung“ aufgeschlüsselt nach Technologie und Spannungsebene erhoben wurde. Im Rahmen der Überlegungen zur Entwicklung eines Anreizmechanismus hat sich diese Größe als nicht aussagekräftig erwiesen, um den Energieverbrauch zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen oder Speicher ausreichend zu bestimmen. Um die Weiterentwicklung des Anreizmechanismus auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen, wurde der Erhebungsbogen im Abschnitt 3.4 um die Größe „entnommene Jahresarbeit von Verbrauchseinrichtungen und Speichern aufgeschlüsselt nach Technologie“ ergänzt. Zudem wurde die Größe „vereinbarte Anschlussleistung“ durch „installierte Leistung von Verbrauchseinrichtungen und Speichern“ ersetzt. In der vorliegenden Konsultationsfassung des Erhebungsbogens bittet die Große Beschlusskammer Energie sich dazu zu äußern, in welchem Umfang hinsichtlich der Verbrauchseinrichtungen und Speicher Messwerte vorhanden oder aus vorhandenen Werten ableitbar sind. Daneben ist die Große Beschlusskammer Energie offen für Approximationsmethoden, die eine hinreichend belastbare Bestimmung der durch diese Netznutzer vermiedenen CO2-Emissionen erlauben.

Die Bundesnetzagentur gibt interessierten Kreisen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Festlegungsentwurf und dem Fragebogen bis zum 

23. Januar 2026 (Eingang).

Die eingereichten Stellungnahmen zum Erhebungsbogen zur Weiterentwicklung der Qualitätsregulierung werden veröffentlicht. Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten enthält, kennzeichnen Sie dies entsprechend und reichen Sie bitte zusätzlich eine geschwärzte Fassung ein.

Ergänzen Sie den Dateinamen bitte mit einer individuellen Kennzeichnung Ihrer Institution und senden Sie Ihre Stellungnahme bitte an gbk@bnetza.de unter dem Betreff GBK-26-02-1#1; Name Ihrer Institution“.

Bitte benutzen Sie zur Einreichung der Stellungnahmen folgendes Excel-Formular:

Formblatt

In dem Formular tragen Sie bitte auf dem ersten Tabellenblatt Informationen zu Ihnen und Ihrer Institution ein. Das Formular erlaubt Ihnen, sich mit Ihrer Stellungnahme auf dem zweiten Tabellenblatt direkt auf einzelne Tenorziffern des Festlegungsentwurfs und entsprechende Abschnitte der Datenerhebung zu beziehen.

Mithilfe der "Einwilligung zur Veröffentlichung von Stellungnahmen GBK" haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zuzustimmen.

GBK-26-02-1#1

Stand: 02.01.2026

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