Hin­wei­se zur Su­che in der Be­schluss­da­ten­bank

... unterschiedliche Suchfunktionen durchführen:

I. Volltextsuche:

Im Element 'Informationen zur Beschlussdatenbank' befindet sich das Feld 'Volltextsuche Beschlussdatenbank', in das Sie über die Eingabe eines relevanten Begriffes über eine Volltextsuche in allen Beschlüssen eine Liste von Beschlüssen mit den Suchtreffern erhalten.
Beispielsweise geben Sie hier 'individuelle Netzentgelte' ein und erhalten eine Liste sämtlicher Dokumente, die diesen Begriff/diese Begriffe enthalten.

II. Übersichtstabelle

Unterhalb des Informationsbereiches befindet sich die Übersichtstabelle der Beschlussdatenbank, in der eine Suche nach Jahren des Geschäftszeichens bzw. nach Beschlusskammern ausgeführt werden kann.

III. Typische Suche

In den Suchfeldern unterhalb der Tabelle können Sie verschiedene Funktionen nutzen:
Bitte beachten Sie, Geschäftszeichen nach folgendem Muster einzugeben: BK3-21-005 oder BK9-22-4854; verwenden Sie bitte nur '-' (Bindestrich) als Trennzeichen, jedoch nicht z. B. '/' (slash).
Sofern Sie ein Jahr auswählen, erscheint eine Liste der Beschlüsse mit Geschäftszeichen aus dem jeweiligen Jahr.
Sofern Sie die erste geklammerte Zahl unter einer Beschlusskammer auswählen, erhalten Sie eine Liste sämtlicher Beschlüsse dieser Beschlusskammer.
Sofern Sie in der Tabelle eine geklammerte Zahl auswählen, erhalten Sie sämtliche Beschlüsse der auf diesem Kreuzungspunkt liegenden Beschlusskammer im betreffenden Jahr.

Verwendung von wildcards im Feld Geschäftszeichen
Sie können wildcards (* als Ersatzzeichen) verwenden. Z. B. bezeichnet die laufenden Nummer das Unternehmen im Energiebereich:
*-*-1177 oder *-*-8027

IV: Detaillierte Suche

Unter der Tabelle haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Suche weiter einzugrenzen. Sofern Ihnen die zuständige Beschlusskammer, das Entscheidungsdatum, der Antragsteller oder ein Gerichtsaktenzeichen bekannt sind, finden Sie auch einen Beschluss, dessen Geschäftszeichen Ihnen unbekannt ist.

Auch an dieser Stelle ist eine Inhaltssuche möglich. Geben Sie ein Schlagwort ein, z. B. 'Qualitätselement' oder 'Streitbeilegung', um entsprechende Ergebnisse zu erhalten. Die neuesten Beschlüsse und Festlegungen werden zuerst angezeigt.

V. Gerichtsaktenzeichen

Das Feld Gerichtsaktenzeichen - ein weiterer Service:
Sofern bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern bei der Bundesnetzagentur ein Gerichtsaktenzeichen bekannt geworden ist, wird es in dieses Feld eingetragen. Gleichwohl gibt es nicht zu jedem Beschluss ein Verfahren, so dass in vielen Fällen keine Gerichtsaktenzeichen existieren. In diesen Fällen und wenn der Geschäftsstelle ein Gerichtsaktenzeichen nicht bekannt ist, wird der Hinweistext 'derzeit kein Eintrag' platziert.
Dies bedeutet auch, dass es durchaus Gerichtszeichen zu einem Verfahren geben kann, auch wenn diese hier nicht eingetragen sind. Sie können Ihnen bekannte, hier nicht eingetragene Gerichtszeichen der Geschäftsstelle der Beschlusskammern mitteilen, damit diese nachgetragen werden können. Hierfür vielen Dank.

VI. Beschluss gefunden

Sie haben den gewünschten Beschluss gefunden:
Durch Betätigen der gewünschten Auswahlschaltflächen werden Ihnen im unteren Bereich dieser Seite die entsprechenden Dokumente angezeigt und können dort in den nachfolgend beschriebenen Fällen kostenlos heruntergeladen werden:
Die Benutzung der Dokumente und deren Textinhalte für den privaten Gebrauch sind genehmigungsfrei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung der Bundesnetzagentur.

VII. Beschluss nicht gefunden

Sie konnten den gewünschten Beschluss nicht finden?
Grenzen Sie in der Suchfunktion durch geeignete Einschränkungen die Ergebnisliste ein, ggf. wird die Darstellung dadurch übersichtlicher und der Beschluss lässt sich finden. Sollten Dokumente nicht Online verfügbar sein, so haben Sie die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern zu erfragen. Da der Umfang einzelner Beschlüsse die maximale Größe eines E-Mail-Postfachs leicht übersteigen kann, werden Beschlüsse nicht versandt. Sofern der Beschluss in der Form, in der er veröffentlicht werden kann, vorliegt, wird er unmittelbar in die Beschlussdatenbank eingepflegt. Sobald dieser im Internet zur Verfügung steht, werden Sie i. d. R. im Einzelfall darüber informiert.
1. Hinweis:
In den Fällen, in denen der Geschäftsstelle der Beschlusskammern lediglich der Tenor eines Beschlusses vorgelegt, jedoch kein pdf-Dokument zugeliefert wurde, wurde dieser Tenor auf den Internet-Seiten der Beschlusskammern im betreffenden Verfahren veröffentlicht (siehe auch Punkt VIII.).
2. Hinweis:
Sie suchen einen Beschluss mit einer 3-stelligen laufenden Nummer im Geschäftszeichen (z. B. BK6-11-367), der nicht in der Reihung zu finden ist. Dieser könnte aufgrund der Sortierung an anderer Stelle liegen. Bitte lesen Sie hierzu Punkt VIII. c).
3. Hinweis:
Aus Gründen der Vollständigkeit können zukünftig auch Geschäftszeichen in der Beschlussdatenbank aufgeführt werden, hinter denen kein Dokument zu finden (verlinkt) ist. In diesen Fällen sind lediglich die Daten der Einträge zugänglich.

VIII. Grundsätzliches

Grundsätzliches zur Ablage von Beschlüssen:
a) Geschäftszeichen
Jedes Verfahren einer Beschlusskammer erhält ein Geschäftszeichen nach dem Muster
Beschlusskammer[Nr.]-[Jahr zweistellig]-[laufende Nummer]-[ggf. Zusatz] [ggf. Erweiterung]
Beispiele: BK4-12-2145, BK8-11-985A01
Anmerkung: einige Geschäftszeichen enthalten Buchstaben. Diese gehören nicht zum Geschäftszeichen dazu, sind aber relevant, da sie in den Beschlüssen mitgenannt werden. In den Geschäftszeichen der Beschlussdatenbank sind sie aus technischen Gründen und wegen der Sortierbarkeit jedoch nicht aufgeführt. Bei der Eingab in das Suchfeld lassen Sie bitte die Buchstaben weg.
Beispiel: BK3h-18-043 - bei der Suche eingeben: BK3-18-043
b) Grundsätzliche Ablage
Beschlüsse werden in dem Jahr abgelegt, welches das Geschäftszeichen repräsentiert, d. h. in dem das Geschäftszeichen vergeben wurde.
Beispiel zur Ablagesortierung eines Beschlusses mit Geschäftszeichen aus 2012: Der Beschluss BK4-12-2155 ist im Jahr des Geschäftszeichens abgelegt - hier 2012.
Nicht für alle vergebenen Geschäftszeichen gibt es Beschlüsse. Z. B. werden im Fall von zurückgezogenen Anträgen zugehörige Verfahren beendet, ohne dass es zu einer Beschlussfassung kommt. Diese Informationen erhalten Sie jedoch grundsätzlich nicht in der Beschlussdatenbank, die ausschließlich Beschlüsse in Form von pdf-Dokumenten oder einfachen Einträgen ohne pdf-Dokument vorhält.
c) 3-, 4- und 5-stellige laufende Nummer im Geschäftszeichen - Sortierung in der Beschlussdatenbank
Es gibt Verfahren, bei denen von vornherein bekannt ist, dass mehrere tausend Beschlüsse ausgefertigt werden. In diesen Fällen wurden Geschäftszeichen sofort 4-stellig vergeben. Bei Verfahren, bei denen deutlich weniger als tausend Beschlüsse im Jahr erwartet werden, wurden bislang Geschäftszeichen lediglich 3-stellig vergeben.
Durch diese Art der Zuteilung sind Geschäftszeichen vergeben worden, die sortiertechnisch schwierig zu handhaben sind. So gibt es beispielsweise folgende Geschäftszeichen: BK8-11-0173-21 und BK8-11-101. Diese Geschäftszeichen sind im Originalbeschluss auch so angegeben, so dass sie aus urkundlichen Gründen in der Beschlussdatenbank derzeit nicht verändert angezeigt werden dürfen. Das führt dazu, die Reihenfolge der Darstellung teilweise unlogisch erscheint, wenn z. B. BK4-13-169 in der Sortierung nach BK4-13-1675 folgt, währenddessen die Datenbank hier logisch sortiert. Es wird aus diesen Gründen angestrebt, zukünftig nur noch 4- oder 5-stellige Geschäftszeichen zu vergeben.
Unabhängig von der laufenden Nummer sollte die Sortierung dennoch korrekt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie bitte die Geschäftsstelle der Beschlusskammern, die dies korrigiert.

IX. Andere Dokumente

Sie suchen eine Konsultation, Stellungnahmen von Unternehmen und Verbänden, Anträge zu Genehmigungsverfahren oder Entwürfe von Entscheidungen der Bundesnetzagentur und können diese nicht finden:
In der Beschlussdatenbank sind ausschließlich Entscheidungen der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur enthalten. Weitere Dokumente können Sie gleichwohl auf der Internet-Seite www.bundesnetzagentur.de > Beschlusskammern einsehen und herunterladen. Wählen Sie dazu die betreffende Beschlusskammer auf der linken Seite des Menüfeldes aus und anschließend das entsprechende Verfahren oder nutzen Sie die allgemeine Suchfunktion.
Für die Entscheidungen und Verfahren der Beschlusskammern 2, 3 und 11 wurde gemäß der gesetzlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes die 'Einheitliche Informationsstelle' eingerichtet, in der die abgeschlossenen Verfahren der Telekommunikationsregulierung abgerufen werden können. Die Entscheidungen der Beschlusskammer 11 werden hier ebenfalls notiert.

X. Änderung von Internet-Adressen (URL)

Hinweis
Frühere Verlinkungen anderer Internet-Seiten auf Beschlüsse der Beschlussdatenbank führen nicht mehr zu den gewünschten Dokumenten, da sich der Ort aller Beschlüsse aufgrund der Verwendung anderer Software geändert hat.

Stand: 11.04.2024

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