Verfahren der Beschlusskammer 1
Verfahren nach §§ 36 und 37 PostG
Die Bundesnetzagentur legt gemäß § 36 PostG Postmärkte fest, die für eine Regulierung in Betracht kommen können. Für jeden dieser definierten Märkte ist gemäß § 37 Abs. 1 Nr.1 PostG zu prüfen, ob eine Regulierung in Betracht kommt (Drei-Kriterien-Test). Gemäß § 37 Abs. 1 Nr.2 PostG ist zu untersuchen, welches oder welche Unternehmen auf diesen Postmärkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügen, sofern diese regulierungsbedürftig sind. Die Marktanalyse endet gemäß § 37 Abs. 4 PostG mit der Feststellung, ob für den betroffenen definierten Markt die Regulierungsbedürftigkeit vorliegt und ein (bzw. mehrere) Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung nach dem PostG verfügt (verfügen).
zu den Verfahren BK1-26-002 und BK1-26-003