Leitfaden Individuelle Netzentgelte Strom gem. §19 StromNEV
Beschlusskammer 4
Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV 2009
Die Beschlusskammer 4 hatte am 15.10.2008 den Entwurf eines Leitfadens zu Inhalt und Struktur von Anträgen auf Genehmigung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 StromNEV veröffentlicht.
Im Rahmen einer 4-wöchigen Stellungnahmefrist haben sich insgesamt 25 Unternehmen, Interessenverbände und sonstige interessierte Personen zu dem Konsultationspapier geäußert, darunter sowohl Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, als auch atypische Letztverbraucher und deren Verbände.
Nach umfassender Bewertung und Abwägung der in den Stellungnahmen geäußerten Vorschläge soll der nunmehr erstellte Leitfaden dazu dienen, den betroffenen Letztverbrauchern und Netzbetreibern für die Zukunft, d.h. ab dem Genehmigungszeitraum 2009, transparente und nachvollziehbare Auslegungsgrundsätze an die Hand zu geben, die es ihnen ermöglichen, die konkreten Anforderungen für eine Genehmigungserteilung nach § 19 Abs. 2 S. 1 oder 2 StromNEV Strom bereits im Vorfeld einer Antragstellung beurteilen zu können. Ferner soll der Leitfaden den Beteiligten dabei helfen, einzuschätzen, welche Angaben und Unterlagen die Bundesnetzagentur konkret benötigt, um eine entsprechende Prüfung der nach § 19 Abs. 2 StromNEV gestellten Anträge vornehmen zu können.
Diesen Leitfaden finden Sie nachfolgend:
Leitfaden Individuelle Netzentgelte Strom 2009 (pdf / 161 KB)