Leitfaden zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV Investitionsmaßnahmen Strom und Gas gemäß §23 Abs. 3 ARegV
Leitfaden zu Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV
Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sieht in § 23 die Genehmigung von Investitionsmaßnahmen für Erweitungs- und Umstrukturierungsinvestitionen in die Übertragungs- und Fernleitungsnetze oder in die Verteilernetze vor.
Mit dem vorliegenden Leitfaden sollen die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen an die Begründetheit der Anträge auf Genehmigung von Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV dargestellt und erläutert werden. Zudem enthält der Leitfaden auch Hinweise zum Vorgehen nach Erteilung einer Genehmigung sowie zur nachträglichen Anpassung bereits genehmigter Investitionsmaßnahmen und Investitionsbudgets. Der vorliegende Leitfaden stellt eine Aktualisierung des zuletzt von der Beschlusskammer in 2012 veröffentlichten Leitfadens dar und berücksichtigt Änderungen bei der Genehmigung von Investitionsmaßnahmen, die sich aus der Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts vom 14.08.2013 sowie aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben.
Rückschlüsse auf andere Bereiche der Anreizregulierung lassen sich aus dem Leitfaden nicht ziehen.
Anlage
Leitfaden 2015 (pdf / 205 KB)
Der folgende Leitfaden aus dem Jahre 2010 besitzt Gültigkeit für aktuell bestandskräftige Investitionsbudgets.
Leitfaden 2010
Stand: 08.01.2015