Verfahrenseinleitung und Konsultation des Beschlussentwurfs (3. Regulierungsperiode)

Achtung: Die untenstehenden Excel-Dateien „Anlage Malmquist-Datentabelle“ und „Anlage Malmquist-Datentabelle_aktualisiert_Stand 24.11.2017“ geben nicht mehr den aktuellen Sachstand wieder.

Die derzeit aktuelle Version mit vorläufigem Stand vom 13.12.2017 finden Sie jetzt – überwiegend entschwärzt – als Anlage 2 (Törnquist-Datentabelle) zum Beschluss BK4-17-093 vom 13.12.2017. (Stand:15.01.2018)

Bitte beachten Sie die nachfolgende Aktualisierung mit Stand vom 24.11.2017, die Änderungen gegenüber dem bisherigen Konsultationsstand vom 12.10.2017 (und den Ergänzungen vom 6. und 7.11.2017) enthält.

Nach Sichtung der bei der Beschlusskammer eingegangenen Stellungnahmen hat die Beschlusskammer sich dazu entschlossen, einzelne Punkte aus den Stellungnahmen im noch laufenden Verfahren aufzugreifen.

Die Beschlusskammer beabsichtigt, die Datengrundlage sowie die Vorgehensweise bei der Ermittlung des Xgen für die dritte Regulierungsperiode für Gasversorgungsnetze mit Hilfe der Törnquist- und der Malmquist-Methode in einzelnen Punkten wie im nachfolgenden Dokument „Papier Nachkonsultation PF Gas“ beschrieben

anzupassen.

Hierzu führt die Beschlusskammer eine ergänzende Konsultation ab dem 24.11.2017 mit Frist bis zum 08.12.2017 durch.

Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich im Rahmen der ergänzenden Konsultation gegenüber dem Festlegungsentwurf vom 12.10.2017 nach derzeitigem Stand nicht. Der Festlegungstext wird im Rahmen der finalen Festlegung aktualisiert veröffentlicht.

Zusätzlich stellt die Beschlusskammer die Törnquist-Daten, das Törnquist-Tool sowie die Malmquist-Daten in aktualisierter Form zur Verfügung. Die Malmquist-Programmcodes sind unverändert aktuell.

Die aktualisierten Fassungen vom 24.11.2017:
Achtung: Die Konsultation ist beendet. Die Dateien wurden von den Internetseiten entfernt (Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung).

Die Beschlusskammer beabsichtigt, den Wert des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors Gas – wie vom Verordnungsgeber vorgesehen – noch in diesem Jahr festzulegen. Im Ergebnis beabsichtigt die Beschlusskammer, den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für Betreiber von Gasversorgungsnetzen in der dritten Regulierungsperiode mit 0,49 % festzulegen.

Um den Aufwand für alle Beteiligten gering zu halten, regt die Beschlusskammer an, Stellungnahmen auf die im oben genannten „Papier Nachkonsultation PF Gas“ mitgeteilten Konsultationspunkte sowie ggf. auf die aktualisierten Dateien (Törnquist-Daten, Törnquist-Tool sowie Malmquist-Daten) zu beschränken.

Sollten Sie bereits auf die Konsultation vom 12.10.2017 hin eine Stellungnahme eingereicht haben, bietet es sich – zur Vermeidung eines unnötigen Doppelvortrages – an, die insoweit bereits getroffenen Ausführungen im Rahmen einer neuerlichen Stellungnahme schlicht in Bezug zu nehmen. Da die finale Festlegung gegenüber allen betroffenen Betreibern von Gasversorgungsnetzen Bindungswirkung entfaltet, wird die Beschlusskammer bei ihrer abschließenden Entscheidung jeglichen Vortrag berücksichtigen.

Stellungnahmen zum „Papier Nachkonsultation PF Gas“, welches inhaltliche Änderungen zum Festlegungsentwurf vom 12.10.2017 beinhaltet, werden bis zum 08.12.2017 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail mit der Betreffzeile „Festlegung BK4-17-093“ an

produktivitaetsfaktor@bnetza.de

oder per Post an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Festlegung BK4-17-093“
Postfach 8001
53105 Bonn

erbeten.


Verfahrenseinleitung und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 9 Abs. 3 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 9 Abs. 3 ARegV ein Verfahren zur Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von Gasnetzversorgungnetzen eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-17-093 geführt.

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 2a i.V.m. § 9 Abs. 3 ARegV sieht vor, dass die Bundesnetzagentur den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor ab der dritten Regulierungsperiode jeweils vor Beginn der Regulierungsperiode für die gesamte Regulierungsperiode ermittelt.

Der generelle sektorale Produktivitätsfaktor findet Anwendung bei der Bestimmung der Erlösobergrenze nach § 4 ARegV i.V.m. § 6 ARegV.

Die Bundesnetzagentur kann jeweils einen Wert für Stromversorgungsnetze und für Gasversorgungsnetze ermitteln.

Aktuell erfolgt die Festlegung für den Bereich der Gasversorgungnetze. Die dritte Regulierungsperiode beginnt für die Betreiber von Gasversorgungsnetzen am 01.01.2018 und endet am 31.12.2022.

Die Ermittlung hat nach Maßgabe von Methoden zu erfolgen, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

Die Bundesnetzagentur hat hierfür zum einen den Malmquist-Index zum anderen den Törnquist-Index als geeignete Möglichkeiten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors identifiziert.

Weiterführende Informationen hierzu sind dem Methoden-Gutachten zu entnehmen, welches die Bundesnetzagentur beim Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH (WIK) beauftragt hat:

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die nachfolgend zur Konsultation gestellte Festlegung in originärer Zuständigkeit zu beschließen.

Als Ergänzung hierzu veröffentlicht die Bundesnetzagentur die Daten, die der Berechnung des

  • Malmquist-Indexes

    Achtung: Die Konsultation ist beendet. Die Dateien wurden von den Internetseiten entfernt (Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung).

sowie der Berechnung des

  • Törnquist-Indexes

    Achtung: Die Konsultation ist beendet. Die Dateien wurden von den Internetseiten entfernt (Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung).

zugrunde liegen.

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