Be­schluss­kam­mer 5

Die Beschlusskammer 5 ist zuständig für die Entgeltregulierung und die besondere Missbrauchsaufsicht bei Postdienstleistungen

Die Aufgaben der Beschlusskammer 5 im Detail:

Entgeltregulierung

Die Entgeltregulierung beinhaltet für den marktbeherrschenden Anbieter sowohl die Entgeltgenehmigung für lizenzpflichtige Postdienstleistungen (Price-Cap-Verfahren bzw. Einzelentgeltgenehmigungsverfahren) als auch eine nachträgliche Überprüfung anderer Entgelte.

Netzzugangsregulierung

Der auf einem Markt für lizenzpflichtige Postdienstleistungen marktbeherrschende Anbieter muss anderen Anbietern von Postdienstleistungen Zugang zu seinem Netz gewähren. Der Zugangsanspruch kann abgelehnt werden, wenn hierfür sachliche Rechtfertigungsgründe bestehen.
Die Netzzugangsregulierung enthält den Zugang zu:

- Teilleistungen
- Postfachanlagen
- Adressänderungsinformationen

Besondere Missbrauchsaufsicht

Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Aufsichtsbefugnis über missbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Postdienstleistungsunternehmens.

Befugnisse im Rahmen der Missbrauchsaufsicht:
- Aufforderung zur Einstellung des missbräuchlichen Verhaltens
- Auferlegung missbrauchsverhindernden Verhaltens
- Untersagung missbräuchlichen Verhaltens
- Unwirksamkeitserklärung von Verträgen

Förmliche Zustellung:

Jeder Lizenznehmer ist nach dem Postgesetz verpflichtet förmlich zuzustellen, wenn er sich nicht von dieser Verpflichtung befreien lässt (Teilbefreiung möglich). Entgelte für die „Förmliche Zustellung“ sind unabhängig vom Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung zu beantragen und von der Beschlusskammer zu genehmigen.

Kontakt

Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschlusskammer 5
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Telefon: 0228 – 14 46 54
Fax: 0228 – 14 64 65
E-Mail: bk5-postfach@bnetza.de

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