Missbrauchsaufsicht
Beschlusskammer 5
Die Aufgaben der Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen umfassen die Entgeltregulierung, Netzzugangsregulierung sowie die besondere Missbrauchsaufsicht der Postmärkte.
Besondere Missbrauchsaufsicht
Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Aufsichtbefugnis über missbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Postdienstleistungsunternehmens.
Befugnisse der Beschlusskammer 5:
- Aufforderung zur Einstellung des missbräuchlichen Verhaltens
- Auferlegung missbrauchsverhindernden Verhaltens
- Untersagung missbräuchlichen Verhaltens
- Unwirksamkeitserklärung von Verträgen
Wichtige Entscheidungen
Einstellungsverfügung Teilleistungsrabatte (BK5b-10/013)
Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung (First Mail) BK5b-11/018
Infopost BK5b-11-024
Stand: 11.01.2011