Miss­brauchsauf­sicht

Beschlusskammer 5

Die Aufgaben der Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen umfassen die Entgeltregulierung, Netzzugangsregulierung sowie die besondere Missbrauchsaufsicht der Postmärkte.


Besondere Missbrauchsaufsicht

Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Aufsichtbefugnis über missbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Postdienstleistungsunternehmens.

Befugnisse der Beschlusskammer 5:

  • Aufforderung zur Einstellung des missbräuchlichen Verhaltens
  • Auferlegung missbrauchsverhindernden Verhaltens
  • Untersagung missbräuchlichen Verhaltens
  • Unwirksamkeitserklärung von Verträgen

Wichtige Entscheidungen

Einstellungsverfügung Teilleistungsrabatte (BK5b-10/013)

Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung (First Mail) BK5b-11/018

Infopost BK5b-11-024


Stand:  11.01.2011

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