Netz­zu­gangs­re­gu­lie­rung

Beschlusskammer 5

Die Aufgaben der Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen umfassen die Entgeltregulierung, Netzzugangsregulierung sowie die besondere Missbrauchsaufsicht der Postmärkte.


Netzzugangsregulierung

Der auf einem Markt für lizenzpflichtige Postdienstleistungen marktbeherrschende Anbieter muss anderen Anbietern von Postdienstleistungen Zugang zu seinem Netz gewähren. Der Zugangsanspruch kann abgelehnt werden, wenn hierfür sachliche Rechtfertigungsgründe bestehen.

Die Netzzugangsregulierung enthält den Zugang zu:

Stand:  29.11.2011

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