Beschlusskammer 6
Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom)
Az: BK6-13-200
31.07.2014
Mitteilung Nr. 1 zur Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom)
Veröffentlichung der Prozessbeschreibung zur Übermittlung von Kraftwerks-Nichtbeanspruchbarkeiten
Gemäß Tenorziffer 3 Satz 2 der am 16.04.2014 erlassenen Festlegung von Datenaustauschprozessen im Rahmen eines Energieinformationsnetzes (Strom) sind die jeweils betroffenen Unternehmen spätestens ab dem 01.04.2015 verpflichtet, auch die geplanten sowie ungeplanten Kraftwerksnichtverfügbarkeiten an die Betreiber von Übertragungsnetzen zu melden.
Die hierfür erforderliche Prozessbeschreibung ist gemäß Tenorziffer 4 des Beschlusses im Rahmen einer BDEW-geführten Projektgruppe erarbeitet und der Beschlusskammer 6 fristgemäß zum 31.07.2014 übermittelt worden. Sie wird mit dieser Mitteilung veröffentlicht, verbunden mit dem Hinweis zur verpflichtenden Umsetzung zum 01.04.2015.
Die auf Basis dieser Prozessbeschreibung ebenfalls erstellten bzw. angepassten Datenformate zur Übermittlung der notwendigen Daten werden im Rahmen der regulären Konsultation der edi@energy-Dokumente am 01.08.2014 veröffentlicht und konsultiert.
Prozess_KW-NB (pdf / 421 KB)
Prozess_ACK_ERRP_V1.0a (pdf / 285 KB)
- Ende der Mitteilung –
Stand: 31.07.2014