Be­schluss­kam­mer 6

Umsetzung der EU-Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement in Deutschland (CACM-Verordnung)

Nach mehr als vierjähriger Entwicklungszeit haben die EU-Mitgliedsstaaten am 5. Dezember 2014 die EU-Verordnung zum Thema Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement (CACM) angenommen. Bei dieser CACM-Verordnung handelt es sich um den ersten von zehn „Netzkodizes Strom“, der nach Maßgabe des Dritten Energiebinnenmarktpakets der EU entwickelt worden ist. Die CACM-Verordnung schreibt gesamteuropäische Regeln für den Day-ahead- und den Intraday-Stromhandel vor und legt die Berechnung und Zuweisung der grenzüberschreitenden Stromübertragungskapazitäten fest.


Die europäischen Regulierungsbehörden haben bezüglich dieser Themenbereiche zahlreiche Regelungen zu treffen sowie Genehmigungen zu erteilen.

Stand:  25.07.2016

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