Beschlusskammer 6
Umsetzung der EU-Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement in Deutschland (CACM-Verordnung)
Nach mehr als vierjähriger Entwicklungszeit haben die EU-Mitgliedsstaaten am 5. Dezember 2014 die EU-Verordnung zum Thema Kapazitätsvergabe und Engpassmanagement (CACM) angenommen. Bei dieser CACM-Verordnung handelt es sich um den ersten von zehn „Netzkodizes Strom“, der nach Maßgabe des Dritten Energiebinnenmarktpakets der EU entwickelt worden ist. Die CACM-Verordnung schreibt gesamteuropäische Regeln für den Day-ahead- und den Intraday-Stromhandel vor und legt die Berechnung und Zuweisung der grenzüberschreitenden Stromübertragungskapazitäten fest.
Die europäischen Regulierungsbehörden haben bezüglich dieser Themenbereiche zahlreiche Regelungen zu treffen sowie Genehmigungen zu erteilen.
[Stand: 30.07.2015, Datum der ursprünglichen Veröffentlichung: 14.04.2015]
Cost sharing and cost bearing under CACM- Summary results meeting on 24 November 2015 and BNetzA position (pdf / 162 KB)
Stand: 25.07.2016