Mit­tei­lung Nr. 65

zur Umsetzung der Beschlüsse GPKE und GeLi Gas

- Beschlusskammer 6 -

- Beschlusskammer 7 -

Az.: BK6-06-009
Az.: BK7-06-067

12.07.2019

Mitteilung Nr. 65:

Anforderung von Vollmachten im Kündigungsprozess in begründeten Einzelfällen

In den Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Abwicklung des Lieferantenwechsels Strom bzw. Gas ist vorgesehen, dass zur Ermöglichung eines größtmöglich automatisierten Verfahrens im Regelfall auf den Versand von Vollmachten zu verzichten und die Existenz der Vollmachten vertraglich zuzusichern ist. Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Übermittlung der Vollmachtsurkunde gefordert werden (GPKE II. 6., GeLi Gas A. 6.).

Aufgrund einiger Rückfragen von Marktteilnehmern stellt die Bundesnetzagentur bezüglich der Vorlage von Vollmachten Folgendes klar:

Die Bezugnahme auf begründete Einzelfälle ist nach dem Regelungszweck nicht dahingehend zu verstehen, dass nur in Fällen einzelner Kündigungen die Anforderung einer Vollmacht gerechtfertigt sein kann. Einen Einzelfall können auch sämtliche Kündigungen eines einzelnen Lieferanten darstellen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diesen mindestens teilweise keine wirksame Vollmacht zugrunde liegt.

Die Regelung erfasst damit auch Situationen, in denen es in einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen zur Übermittlung elektronischer Kündigungen durch einen vorgeblichen Neulieferanten gekommen ist und sich im Nachgang herausstellt, dass den übermittelten Kündigungen kein entsprechender Kundenwille zugrunde lag. Auch in solchen Fällen sehen es die zuständigen Beschlusskammern 6 und 7 als zulässig an, wenn ein von derartigen Kündigungen betroffener Altlieferant für einen Übergangszeitraum vorsorglich die Übermittlung einer Vollmacht vom Neulieferanten anfordert. In bislang zur Beurteilung vorliegenden Fällen haben die Beschlusskammern Übergangszeiten von bis zu drei Monaten nicht als unverhältnismäßig eingestuft, wobei nach den Umständen des Einzelfalls auch deutlich längere Zeiträume zulässig sein können.


-- Ende der Mitteilung --

Stand:  12.07.2019

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