Wechselprozesse im Messwesen (WiM)
- Aktuell gültige Fassung
- Zukünftig gültige Fassung
- Bislang gültige Fassungen
- Laufende Verfahren
- Mitteilungen zur Festlegung WiM
- Archiv
Aktuell gültige Fassung
gemäß Festlegung BK6-24-174 (Beschluss vom 24.10.2024) und Mitteilung Nr. 4 vom 06.12.2024, gültig seit 06.06.2025
Anlage 2a, WiM Teil 1 – Fokus Basis-Prozesse (Lesefassung) (pdf / 3 MB)
Anlage 2b, WiM Teil 2 – Fokus Übermittlung von Werten (Lesefassung) (pdf / 4 MB)
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Zukünftig gültige Fassung
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Bislang gültige Fassungen
Übersicht
Laufende Verfahren
Az. | Verfahren | veröffentlicht |
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Mitteilungen zur Festlegung WiM
Die bisherige Liste "Übersicht über Mitteilungen zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation" wurde aufgeteilt. In der nachfolgenden Liste sind nur Mitteilungen enthalten die sich auf die Festlegung WiM beziehen. Die ursprüngliche Nummerierung wurde beibehalten.
Nr. | Betreff | veröffentlicht: |
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3 | Erweiterung des Aufgabenumfangs für Messstellenbetreiber: Pflicht zur Übermittlung von Messwerten an den ESA | 07.02.2024 |
2 | Darstellung der zu übermittelnden Werte - Ergänzung der Wertetabelle in der WiM aufgrund des EEG 2021 | 02.07.2021 |
1 | Fehlerkorrekturen | 19.01.2017 |