Mit­tei­lung Nr. 27 zu den Da­ten­for­ma­ten zur Ab­wick­lung der Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on

Mitteilung Nr. 27: Verschiebung der Umsetzung der Datenformate einschließlich der Marktkommunikation 2022 auf den 01.10.2022

02.02.2022

An die Beschlusskammern 6 und 7 haben sich zahlreiche Unternehmen gewandt und mitgeteilt, dass der fristgerechten Implementierung der für den Umsetzungsstichtag 01.04.2022 vorgesehenen neuen Datenformate gegenwärtig schwerwiegende Hindernisse entgegenstehen.

Nach hier vorliegenden Informationen ergibt sich dies insbesondere aus einem im November 2021 stattgefundenen Hacker-Angriff auf einen unter anderem für die Energiebranche tätigen Softwarehersteller und IT-Dienstleister, dessen Entwicklungsarbeit für die Umsetzung der aktuell zu erledigenden Datenformatanpassungen dadurch um mehrere Monate zurückgeworfen worden ist. Betroffen von dieser Verzögerung sind nach Kenntnis der Beschlusskammern mehrere hundert Unternehmen und Marktrollen in den Sparten Strom und Gas.

Zudem ist den Beschlusskammern bekannt, dass die Energiebranche nach wie vor hohen Belastungen durch weitere noch laufende und kommende Anpassungen der Marktkommunikation (Nachbesserungen Bilanzkreistreue, Redispatch 2.0) sowie durch die allgemeinen Erschwernisse der Arbeitsbedingungen (Corona, Homeoffice) ausgesetzt ist.

Wurden in den bisherigen Updatezyklen nur vereinzelt individuelle Verzögerungen und Anpassungsschwierigkeiten geschildert, so erstrecken sich in diesem Fall die absehbaren Verzögerungen auf eine erhebliche Anzahl von Netzbetreibern, Lieferanten und Messstellenbetreibern. Die Beschlusskammern 6 und 7 hatten vor diesem Hintergrund zwischen dem allgemeinen Interesse der Unternehmen, fristgerecht von den durch die neuen Datenformate und Prozesse eröffneten Weiterentwicklungen und Funktionalitäten profitieren zu können, und dem Interesse des Marktes an der Aufrechterhaltung einer Gesamtfunktionsfähigkeit abzuwägen.

Hierbei wurde die Einschätzung getroffen, dass mit dem Festhalten am Umsetzungsstichtag 01.04.2022 die nicht zu tolerierende Gefahr einer tiefgreifenden Störung der bundesweiten Marktkommunikation einhergehen würde, die sich nicht nur auf die von den Implementierungsverzögerungen unmittelbar betroffenen Unternehmen erstreckt, sondern sich im Ergebnis auf nahezu alle mit diesen im Datenaustausch befindlichen Akteure auswirken kann.

Die Beschlusskammern machen daher im Rahmen des Vollzuges der betroffenen Festlegungen in der Weise von ihrem Ermessen Gebrauch, dass

die Umsetzung der mit den Mitteilungen Nr. 24 (01.10.2021) und Nr. 25 (15.10.2021) zu den Datenformaten veröffentlichten neuen Nachrichtentypversionen vom 01.04.2022 auf den 01.10.2022 verschoben wird.

Dies gilt insbesondere für die ursprünglich zum 01.04.2022 umzusetzenden Vorgaben für die Anpassungen der GPKE, MaBiS, WiM und MPES sowie des elektronischen Preisblatts der Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (Az. BK6-20-160, Tenorziffern 1 bis 4). Beachten Sie hierzu bitte auch die Mitteilung Nr. 2 zur Festlegung BK6-20-160.


Nicht von der Verschiebung betroffen sind:

  • die Vorgaben zur Umsetzung der XML Formate aus der Festlegungen zum Redispatch 2.0,

  • die Vorgaben zur Einführung des neuen Netznutzungsvertrages / Lieferantenrahmenvertrages zum 01.04.2022 (zu einigen erforderlichen Übergangsregelungen im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 30.09.2022 beachten Sie bitte auch die Mitteilung Nr. 2 zur Festlegung BK6-20-160)

  • diejenigen Vorgaben der Festlegung BK6-20-160, deren Implementierung (auch unter Berücksichtigung des BDEW-Einführungsszenarios) ohnehin erst zum Stichtag 01.10.2022 oder 01.01.2023 anstehen.

  • die Vorgaben „Regelungen zum Übertragungsweg“, Version 1.5, anzuwenden ab 01.04.2022

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