Mit­tei­lung Nr. 47 zu den Da­ten­for­ma­ten zur Ab­wick­lung der Markt­kom­mu­ni­ka­ti­on

Verlängerte Implementations- und Testphase Lieferantenwechsel 24 / Auswirkungen auf veröffentlichte Datenformate

16.12.2024

- Beschlusskammer 6 -
- Beschlusskammer 7 –

 

Mit Mitteilung vom 06.12.2024 hat die Beschlusskammer 6 darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen des Vollzuges der Festlegungen zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (BK6-22-024) sowie der zeitgleich in Kraft tretenden Festlegung zur Übermittlung von Zählerstandsgängen (BK6-24-174) zunächst für einen Zeitraum von rund zwei Monaten von Vollstreckungsmaßnahmen absehen wird. Für die operative Umsetzung bedeutet dies, dass alle bislang für ein Inkrafttreten zum 04.04.2025 vorgesehenen Umsetzungsinhalte stattdessen zum 06.06.2025 einzuführen sind.

Aufgrund von Rückfragen aus dem Markt stellt die Beschlusskammer folgendes klar:

Die eingeräumte verlängerte Implementations- und Testphase bis zum 06.06.2025 führt dazu, dass alle mit den Mitteilungen

Nr. 42 vom 19.06.2024 
Nr. 43 vom 03.07.2024 sowie
Nr. 46 vom 01.10.2024

veröffentlichten Datenformate, soweit diese für ein Inkrafttreten zum 04.04.2025 vorgesehen waren, zum 06.06.2025 in Kraft treten werden.

Dies betrifft auch die Redispatch-XML-Datenformate.

Ausgenommen sind die Dokumente „Regelungen zum Übertragungsweg“. Diese treten zu dem ursprünglich in der Mitteilung Nr. 46 bzw. Nr. 45 (Gas) vorgesehenen Datum in Kraft.

-- Ende der Mitteilung --

 

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