Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag (NNV/LRV) regelt die Verpflichtung des Netzbetreibers, dem Netznutzer das Netz diskriminierungsfrei zur Entnahme oder Einspeisung von Elektrizität gegen ein vom Netznutzer zu zahlendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der NNV/ LRV regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Netzbetreiber und einem Netznutzer. Der Netznutzer ist dabei üblicherweise ein Lieferant, kann aber auch jeder Letztverbraucher sein – insbesondere große Unternehmen. Haushaltskunden schließen in aller Regel keinen eigenen Netznutzungsvertrag. Sie stehen über den Energieliefervertrag mit ihrem Lieferanten, der die Netznutzung für seine Kunden über den Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abwickelt, in einem sog. All-inclusive-Vertragsverhältnis.
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-20-160 (Beschluss vom 21.12.2020
Nr. | Betreff | veröffentlicht am: |
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1 | Redaktionelle Änderungen in dem veröffentlichten Mustervertrag | 26.02.2018 |