Lie­fe­ran­ten­rah­men­ver­trag / Netz­nut­zungs­ver­trag

Der Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag (NNV/LRV) regelt die Verpflichtung des Netzbetreibers, dem Netznutzer das Netz diskriminierungsfrei zur Entnahme oder Einspeisung von Elektrizität gegen ein vom Netznutzer zu zahlendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Der NNV/ LRV regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Netzbetreiber und einem Netznutzer. Der Netznutzer ist dabei üblicherweise ein Lieferant, kann aber auch jeder Letztverbraucher sein – insbesondere große Unternehmen. Haushaltskunden schließen in aller Regel keinen eigenen Netznutzungsvertrag. Sie stehen über den Energieliefervertrag mit ihrem Lieferanten, der die Netznutzung für seine Kunden über den Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abwickelt, in einem sog. All-inclusive-Vertragsverhältnis.

Aktuell gültige Fassung
Zukünftig gültige Fassung
Bislang gültige Versionen
Entzug des Netzzugangs
Mitteilungen zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag 
Nr. Betreff veröffentlicht am:
1Redaktionelle Änderungen in dem veröffentlichten Mustervertrag
26.02.2018

  

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