Be­schluss­kam­mer 6 und Be­schluss­kam­mer 8

27.11.2023

Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz

Az.: BK6-22-300

Az.: BK8-22/010-A  

Die Elektrifizierung des Wärme- sowie des Verkehrssektors ist ein ganz wesentlicher Pfeiler der Energiewende. Der daraus entstehende Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen stellt die Verteilernetze absehbar allerdings vor große Herausforderungen. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, und zukünftig auch Batteriespeicher bedeuten teilweise beträchtlich höhere Bezugsleistungen in der Niederspannung, bei denen zudem mit einer deutlich höheren Gleichzeitigkeit als bei gewöhnlichen Verbrauchseinrichtungen zu rechnen ist. Vielfach sind Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Batteriespeicher allerdings ansteuerbar, ohne einen nennenswerten Komfortverlust für die zweckgemäße Verwendung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleiden.

Die zeitnahe und vorausschauende Ertüchtigung der Verteilernetze ist daher unerlässlich – dies allein wird jedoch die schnelle Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt nicht gewährleisten können. Gleichzeitig soll es nicht vermehrt zu Stromausfällen wegen Überlastungen örtlicher Leitungen kommen. Versorgungssicherheit liegt auch im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit es beim Anschluss der Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen nicht zu Verzögerungen kommen kann, bedarf es zusätzlich des Instruments der Steuerung durch den Verteilernetzbetreiber, das von der Bundesnetzagentur derzeit festgelegt wird.

Weitere Informationen zur Entscheidung in dem

von der Beschlusskammer 6 geführten Festlegungsverfahren, das die detaillierte Ausgestaltung der Vorgaben zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz definiert (Az.: BK6-22-300) finden Sie hier.
von der Beschlusskammer 8 geführten Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der damit einhergehenden Netzentgeltreduzierung (Az.: BK8-22/010-A) finden Sie hier.
Mastodon