Mess­stel­len­ver­trä­ge

Der Messstellenvertrag regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung des Messstellenbetriebs im Bereich Elektrizität für Messstellen mit modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen durch den Messstellenbetreiber.

Möglicher Vertragspartner des Messstellenbetreibers kann dabei entweder der Anschlussnutzer bzw. –nehmer (Anschlussnutzer/-nehmer-Version) oder der Lieferant als Anbieter eines kombinierten Vertrages (Lieferanten-Version) sein.

Flankiert werden die Messstellenverträge durch das nach § 54 MsbG erforderliche Formblatt, das als Anlage beizufügen ist.

Aktuell gültige Fassung

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Bislang gültige Versionen

Gültig vomGültig bisgem. Festlegunggem. Mitteilung
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Laufende Verfahren

Az.Verfahrenveröffentlicht:
BK6-24-125

Verfahren zur Festlegung von Messstellenbetreiberrahmenvertrag, Messstellenverträgen und Formblatt

Verfahrenseröffnung

Stellungnahmen 1. Konsultation

2. Konsultation

11.11.2024


Mitteilungen zu den Messstellenverträgen

Nr.Betreffveröffentlicht:
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