Ausgenommen sind vor allem Entscheidungen, die die Bildung und Überprüfung von Netzentgelten betreffen.
Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen stehen der Beschlusskammer umfangreiche Befugnisse in folgenden Verfahrensarten zur Verfügung:
- Missbrauchsverfahren
- Aufsichtsverfahren
- Festlegungs- und Standardangebotsverfahren
- Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren
- Ordnungswidrigkeitsverfahren