Be­schluss­kam­mer 6

Die Beschlusskammer 6 ist zuständig für die Regulierung des Zugangs zu Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie für vielfältige hiermit zusammenhängende Themenbereiche

Die Aufgaben der Beschlusskammer 6 im Detail:

Ausgenommen sind vor allem Entscheidungen, die die Bildung und Überprüfung von Netzentgelten betreffen.

Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen stehen der Beschlusskammer umfangreiche Befugnisse in folgenden Verfahrensarten zur Verfügung:

  • Missbrauchsverfahren
  • Aufsichtsverfahren
  • Festlegungs- und Standardangebotsverfahren
  • Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
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