Beschlusskammer 7
Die Beschlusskammer 7 ist zuständig für die Regulierung des Zugangs und Anschlusses zu Erdgasversorgungs- und Wasserstoffnetzen sowie für vielfältige hiermit zusammenhängende Themenbereiche
Der Aufgabenbereich der Beschlusskammer 7 umfasst insbesondere die folgenden Themen:
- Bilanzierung und Konvertierung
- Entflechtung und Zertifizierung
- Wahrnehmung der Aufgaben aus dem „Gasspeichergesetz“
- Kapazitätsmanagement
- Lieferantenwechsel und Messwesen
- Regulierung von LNG-Terminals
- Freistellung von der Regulierung
- Netzanschluss
- Überwachung von Transparenzvorgaben
Zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen stehen der Beschlusskammer umfangreiche Befugnisse in folgenden Verfahrensarten zur Verfügung:
- Festlegungs- und Standardangebotsverfahren
- Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren
- Missbrauchsverfahren (§§ 30, 31 EnWG)
- Aufsichtsverfahren (§ 65 EnWG)
- Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 95 EnWG)
Eine vollständige Auflistung aller Entscheidungen der Beschlusskammer 7 findet sich hier. Auf den themenbezogenen Seiten sind lediglich Entscheidungen von grundsätzlichem Interesse aufgeführt.
Neben den genannten förmlichen Verfahren führt die Beschlusskammer eine Vielzahl von informellen Verfahren. Diese reichen von der Entgegennahme obligatorischer Meldungen über den Informationsaustausch etwa mit Marktbeteiligten, Verbänden und anderen Behörden und die Erörterung von allgemeinen oder konkreten Sach- und Rechtsfragen bis hin zu konkreten Handlungs- oder Unterlassensaufforderungen im Vorfeld eines förmlichen Verfahrens.
Kontakt
Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschlusskammer 7
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 – 14 0
Fax: 0228 – 14 5974
E-Mail: BK7-Postfach@BNetzA.de
Weiterführende Informationen
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