Bi­lan­zie­rung und Kon­ver­tie­rung

Mit der Bilanzierung wird sichergestellt, dass über eine Zeiteinheit die Ein- und Ausspeisungen ins Netz im Gleichgewicht sind. Die Beschlusskammer 7 legt Marktregeln für die Bilanzierung in den Gasbilanzkreisen fest und überwacht die korrekte Bilanzierung von Gasmengen in den Bilanzkreisen. Sie ist zuständig für Entscheidungen im Zusammenhang mit Regelenergie im Gasbereich, die für die Stabilität des Netzes sorgt, und sie stellt sicher, dass die Kosten für Ausgleichsenergie, die sich aus unvorhergesehenen Abweichungen im Bilanzkreis ergeben, entsprechend abgerechnet werden. Zudem ist die Beschlusskammer zuständig für die Festlegung und Überwachung der Marktregeln bzgl. eines Konvertierungssystems im qualitätsübergreifenden Gasmarktgebiet.

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